Sozialrecht: Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt Überprüfung der Rente wegen Erwerbsminderung

Unter Umständen besteht Anspruch auf Rentennachzahlung und Rentenerhöhung

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Empfängern einer Erwerbsminderungsrente, einen Überprüfungsantrag wegen der Rentenhöhe zu stellen. Betroffen sind der Pressemitteilung vom 23.12.2008 zufolge alle Bürgern, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, welche zwischen dem 1.1.1992 und 30.04. 2007 mindestens einmal verlängert wurde.

Infolge der Überprüfung kann es zu einer rückwirkenden Rentennachzahlung und zukünftigen Rentenerhöhung kommen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.1996, Aktz. 4 RA 31/96. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung zu diesem Thema wünschen.

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Letztes Update 20.01.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt Überprüfung der Rente wegen Erwerbsminderung| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt Überprüfung der Rente wegen Erwerbsminderung

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