Sozialrecht: Eingliederungsvereinbarung bei ALG II, Arbeitsgelegenheit mit 30 Stunden/Woche unzumutbar

Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz zu Eingliederungsvereinbarung und Mehraufwandsentschädigung

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet sind, eine Arbeitsgelegenheit in einem Umfang von 30 Stunden/Woche zuzüglich Fahrtzeit von 45 Minuten pro Weg zu einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 € pro Stunde wahrzunehmen.

Eine Leistungskürzung komme nicht in Betracht, wenn der Bürger sich weigere, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Denn in diesem Fall verbleibe dem Leistungsempfänger keine Zeit, sich um eine vernünftige Arbeit zu bemühen.

Ich stehe für eine konkrete Beratung oder die Durchsetzung Ihrer Rechte gern zur Verfügung. 

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Letztes Update 15.07.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Eingliederungsvereinbarung bei ALG II, Arbeitsgelegenheit mit 30 Stunden/Woche unzumutbar| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Eingliederungsvereinbarung bei ALG II, Arbeitsgelegenheit mit 30 Stunden/Woche unzumutbar

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