Sozialrecht: Einkommensteuererstattung und Arbeitslosengeld II

Urteil des Bundessozialgerichts aus September 2008

In einem jetzt besprochenen Urteil zum ALG II aus September 2008 weist das Bundessozialgericht darauf hin, dass es sich bei einer Einkommensteuererstattung um Einkommen im Sinne des SGB II und nicht um Vermögen handelt. Auch nach dem Monat der Rückerstattung wird die Steuererstattung nicht zu Vermögen, sondern ist nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ALG-II VO in der Fassung vom 22.8.2005 (jetzt: § 2 Abs. 3 Satz 4 ALG-II VO in der Fassung vom 18.12.2008) als Einkommen auf die bewilligte Leistung umzulegen. Der Verteilzeitraum werde allerdings unterbrochen, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit - ohne Berücksichtigung der einmaligen Steuererstattung - entfalle.

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Letztes Update 20.01.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Einkommensteuererstattung und Arbeitslosengeld II| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Einkommensteuererstattung und Arbeitslosengeld II

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