Sozialrecht: Einkommensteuererstattung und Arbeitslosengeld II
Urteil des Bundessozialgerichts aus September 2008
In einem jetzt besprochenen Urteil zum ALG II aus September 2008 weist das Bundessozialgericht darauf hin, dass es sich bei einer Einkommensteuererstattung um Einkommen im Sinne des SGB II und nicht um Vermögen handelt. Auch nach dem Monat der Rückerstattung wird die Steuererstattung nicht zu Vermögen, sondern ist nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ALG-II VO in der Fassung vom 22.8.2005 (jetzt: § 2 Abs. 3 Satz 4 ALG-II VO in der Fassung vom 18.12.2008) als Einkommen auf die bewilligte Leistung umzulegen. Der Verteilzeitraum werde allerdings unterbrochen, wenn für mindestens einen Monat die Hilfebedürftigkeit - ohne Berücksichtigung der einmaligen Steuererstattung - entfalle.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung benötigen oder ich Sie gegen das JobCenter vertreten soll.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 20.01.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
|