Sozialrecht: Einstweilige Anordnung, wenn JobCenter nicht zahlt

Was tun bei Verzögerung der Leistungsbewilligung?

Häufig stellen Bürger rechtzeitig den (Folge-) Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II. Gleichwohl wird der Bewilligungsbescheid nicht schnell genug erlassen, so dass die beantragten Leistungen nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall steht der Bürger bei Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraums ohne Mittel dar. Es empfiehlt sich, der Behörde eine Frist zum Erlass des Bescheids zu setzen und - sollten die Leistungen immer noch nicht bewilligt werden - einen Rechtsanwalt mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beauftragen.

Für das Gerichtsverfahren kann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Nur, wenn diese nicht bewilligt wird, muss der Mandant die Kosten des Anwalts tragen. Sollte das Jobcenter das Gerichtsverfahren verlieren, hat es dem Mandanten die gesetzlich vorgesehenen Anwaltsgebühren allerdings zu erstatten.

Für weitere Fragen oder Ihre Vertretung stehe ich gern zur Verfügung.



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Letztes Update 11.12.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Einstweilige Anordnung, wenn JobCenter nicht zahlt| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Einstweilige Anordnung, wenn JobCenter nicht zahlt

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