Sozialrecht: Einstweilige Anordnung, wenn JobCenter nicht zahltWas tun bei Verzögerung der Leistungsbewilligung?Häufig stellen Bürger rechtzeitig den (Folge-) Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II. Gleichwohl wird der Bewilligungsbescheid nicht schnell genug erlassen, so dass die beantragten Leistungen nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall steht der Bürger bei Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraums ohne Mittel dar. Es empfiehlt sich, der Behörde eine Frist zum Erlass des Bescheids zu setzen und - sollten die Leistungen immer noch nicht bewilligt werden - einen Rechtsanwalt mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beauftragen. Alle Neuigkeiten im Überblick |