Sozialrecht: Höhe des GdB bei insulinpflichtigem Diabetes Mellitus

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Dezember 2009 entschieden, dass ein insulinpflichtiger Diabetes Mellitus auch bei einer vier bis fünf mal täglich notwendigen Kontrolle des Blutzuckerspiegels und bei regelmäßiger Verabreichung von Insulin keinen höheren Einzel-GdB als 30 begründen soll.

Ich stehe Ihnen für eine Beratung im Schwerbehindertenrecht oder Ihre Vertretung gegenüber dem Landesamt gern zur Verfügung.



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Letztes Update 18.05.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Höhe des GdB bei insulinpflichtigem Diabetes Mellitus| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Höhe des GdB bei insulinpflichtigem Diabetes Mellitus

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