Sozialrecht: Jobcenter muss Heizkosten bei ALG II erstatten; Pauschale ist unzulässig

Verhandlung vor dem Sozialgericht Berlin am 8. Januar 2008

Für Mandanten habe ich heute eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Berlin wahrgenommen. Geklagt hatte ich auf Erstattung von Heizkosten in voller Höhe, nachdem das JobCenter nur eine niedrigere Pauschale, anstelle der vollen Kohlenrechnung beglichen hatte. Das Sozialgericht wies darauf hin, dass die Pauschalierung rechtswidrig sei. Heizkosten seien in voller Höhe zu übernehmen, solange sie nicht unangemessen hoch sind.

Sollten Sie ebenfalls die Brennstoffkosten nicht in voller Höhe erstattet erhalten, vertrete ich Sie gern.



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Letztes Update 08.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Jobcenter muss Heizkosten bei ALG II erstatten; Pauschale ist unzulässig| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Jobcenter muss Heizkosten bei ALG II erstatten; Pauschale ist unzulässig

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