Sozialrecht: Kürzung der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr rechtswidrigRentenversicherung nimmt Abschlag gleichwohl vorSelbst wenn die Widerspruchsfrist gegen einen solchen Bescheid abgelaufen ist, kann der Rentenversicherungsträger noch auf Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Anspruch genommen werden. Es sollte entgegen dem gängigen Vorschlag der Rentenversicherung auch nicht auf sog. Musterprozesse der Rentenversicherung abgewartet, sondern nach Abschluss des "Vorverfahrens" ggf. selbst Klage erhoben werden. Hierfür empfiehlt es sich, einen im Rentenrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie Zweifel haben, ob die Ihnen bewilligte Rente korrekt berechnet ist. Alle Neuigkeiten im Überblick |