Sozialrecht: Keine Absenkung der ALG II Regelleistung als Sanktion bei widersprüchlicher Belehrung

Beschluss des OVG Bremen zur Eingliederungsvereinbarung

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss des OVG Bremen aus Oktober 2008 hat das Gericht entschieden, dass das Jobcenter (bzw. eine Arbeitsgemeinschaft) die Regelleistung nicht wegen einer angeblichen Verletzung der Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung reduzieren darf, wenn dem Bürger mehrere, sich wiedersprechende Rechtsfolgenbelehrungen erteilt wurden.

Ich stehe für eine konkrete Beratung und Ihre Vertretung gegen das JobCenter gern zur Verfügung.

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Letztes Update 25.02.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Keine Absenkung der ALG II Regelleistung als Sanktion bei widersprüchlicher Belehrung| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Keine Absenkung der ALG II Regelleistung als Sanktion bei widersprüchlicher Belehrung

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