Sozialrecht: Keine Kündigung des Mietvertrags bei unpünktlicher Mietzahlung durch JobCenter

Urteil des BGH vom 21.10.2009

Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ein Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt ist, wenn das JobCenter die Miete unpünktlich überweist. Im entschiedenen Sachverhalt hatte das JobCenter die Miete über mehrere Monate hinweg verspätet gezahlt. In der Folge kündigte der Vermieter nach erfolglosen Aufforderungen zur pünktlichen Mietzahlung das Mietverhältnis. Der Mieter hatte diese Abmahnungen stets ergebnislos an das JobCenter weitergeleitet.

Der BGH entschied, dass das unverständliche Verhalten des JobCenters nicht zulasten des Mieters gehen darf und erklärte die Kündigung des Mietverhältnisses für unwirksam.

 



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Letztes Update 27.10.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Keine Kündigung des Mietvertrags bei unpünktlicher Mietzahlung durch JobCenter| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Keine Kündigung des Mietvertrags bei unpünktlicher Mietzahlung durch JobCenter

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