Sozialrecht: Keine Kündigung des Mietvertrags bei unpünktlicher Mietzahlung durch JobCenterUrteil des BGH vom 21.10.2009Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, dass ein Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt ist, wenn das JobCenter die Miete unpünktlich überweist. Im entschiedenen Sachverhalt hatte das JobCenter die Miete über mehrere Monate hinweg verspätet gezahlt. In der Folge kündigte der Vermieter nach erfolglosen Aufforderungen zur pünktlichen Mietzahlung das Mietverhältnis. Der Mieter hatte diese Abmahnungen stets ergebnislos an das JobCenter weitergeleitet. Der BGH entschied, dass das unverständliche Verhalten des JobCenters nicht zulasten des Mieters gehen darf und erklärte die Kündigung des Mietverhältnisses für unwirksam.
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