Sozialrecht: Nachforderung von Kitakosten durch BezirksamtBescheide zur Kostenbeteiligung der Eltern gründlich prüfenIn Berlin gilt für die Beteiligung der Eltern an den Kitakosten überschlägig dargestellt folgende Rechtslage: Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 TKBG muss das Bezirksamt in der Regel das Einkommen des vorvergangenen Jahres als Grundlage der Berechnung der Kitakosten heranziehen, wenn das Einkommen des Vorjahres noch nicht feststeht. Nur wenn auch dieses Einkommen noch nicht feststeht, geht das Bezirksamt regelmäßig vom glaubhaft gemachten Einkommen des vorvergangenen Jahres aus. Je nach Art des Kostenbescheids und Antrag der Eltern kommt eine Nachforderung durch das Bezirksamt in Betracht, wenn sich das tatsächliche Einkommen eines Jahres später als höher als zunächst angenommen darstellt. In einigen Fällen scheidet eine Nachforderung dagegen aus. Alle Neuigkeiten im Überblick |