Sozialrecht: Neue Berufskrankheit Gonarthrose bei Chronischen Kniegelenksbeschwerden

Neue Listen-BK 2112

Seit dem 01.07.2009 ist die Gonarthrose als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Ihre genaue Bezeichnung lautet: "Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt 1 Stunde pro Schicht."

Nach der Begründung des Verordnungsgebers wird für die Anerkennung dieser Berufskrankheit voraussichtlich eine röntgenologische Diagnose einer Gonarthrose entsprechend Grad 2 bis 4 der Klassifikation von Kellgren erforderlich sein.  

Sollten Sie eine Vertretung wegen einer Berufskrankheit benötigen, stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Ich bilde mich ständig im Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung fort, so zuletzt am 19.02.2010 bei einer Fortbildung durch einen für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen Richter am Bundessozialgericht.
 



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Letztes Update 22.02.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Neue Berufskrankheit Gonarthrose bei Chronischen Kniegelenksbeschwerden| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Neue Berufskrankheit Gonarthrose bei Chronischen Kniegelenksbeschwerden

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