Sozialrecht: Pflege Angehöriger und Versicherungspflicht in der RentenversicherungDie Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen muss unter Umständen zugunsten der Pflegeperson Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlenIn Deutschland wird die Mehrzahl der pflegebedürftigen Menschen nicht durch professionelle Pflegedienste, sondern von Angehörigen zu Hause gepflegt. Unter Umständen haben Angehörige gegen die Pflegekasse der zu pflegenden Person Anspruch darauf, dass diese Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zugunsten der Pflegeperson zahlt. Nach § 3 S. 1 Nr. 1 a SGB VI besteht nämlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Alle Neuigkeiten im Überblick |