Sozialrecht: Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse bei Bezug sozialrechtlicher Leistungen der Krankenhilfe
Keine Aufnahme als Pflichtmitglied bei Leistungen nach § 264 SGB V?
Ich vertrete Mandanten, denen eine Aufnahme in die Krankenkasse als Pflichtmitglied trotz der Reform des Gesundheitswesens verwehrt wird. Eigentlich ist die Aufnahme nach neuem Recht vorgesehen. Einige Krankenkassen berufen sich allerdings darauf, eine solche Aufnahme sei nicht möglich, wenn Leistungen des Bezirksamtes (Sozialamtes) nach § 264 SGB V bezogen werden. Eine solche "Krankenhilfe" schließe die Aufnahme in die Krankenkasse als Pflichtmitglied aus.
Es gibt Urteile, denen zufolge diese Argumentation der Krankenkassen falsch ist. Wenn Ihnen ebenfalls die Aufnahme in die Krankenkasse verwehrt wird, vertrete ich Sie gern.
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Letztes Update 08.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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