Sozialrecht: Prozesskostenhilfe auch im SchwerbehindertenrechtBeschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.10.2007Dem LSG ist zuzustimmen. Im Schwerbehindertenverfahren ist eine medizinische und rechtliche Würdigung des Sachverhaltes erforderlich. Hierfür bedarf es eines ausreichend erfahrenen Rechtsanwaltes. Ich habe mich zuletzt im September 2007 in der Auseinandersetzung mit medizinischen Gutachten fortgebildet. Die Veranstaltung "Sachverständigengutachten aus Anwalts- und Arztsicht" wurde durch einen Fachanwalt für Sozialrecht und einen Arzt geleitet. Gern vertrete ich Sie im Schwerbehindertenverfahren und beantrage für Sie Prozesskostenhilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Alle Neuigkeiten im Überblick |