Sozialrecht: Prozesskostenhilfe auch im Schwerbehindertenrecht

Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.10.2007

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Bürger auch im Schwerbehindertenrecht Anspruch auf Prozesskostenhilfe und damit auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Prozess hat. Der Umstand, das das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln muss, spreche nicht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Dem LSG ist zuzustimmen. Im Schwerbehindertenverfahren ist eine medizinische und rechtliche Würdigung des Sachverhaltes erforderlich. Hierfür  bedarf es eines ausreichend erfahrenen Rechtsanwaltes.

Ich habe mich zuletzt im September 2007 in der Auseinandersetzung mit medizinischen Gutachten fortgebildet. Die Veranstaltung "Sachverständigengutachten aus Anwalts- und Arztsicht" wurde durch einen Fachanwalt für Sozialrecht und einen Arzt geleitet. Gern vertrete ich Sie im Schwerbehindertenverfahren und beantrage für Sie Prozesskostenhilfe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.



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Letztes Update 15.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Prozesskostenhilfe auch im Schwerbehindertenrecht| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Prozesskostenhilfe auch im Schwerbehindertenrecht

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