Sozialrecht: Rückforderung durch JobCenter
Rückforderungsbescheid häufig unwirksam
Nach meiner Erfahrung sind Rückforderungsbescheide (Aufhebungs- und Erstattungsbescheide) der Jobcenter sehr häufig falsch. Sehr oft berücksichtigen JobCenter die durch die Sozialgerichte aufgestellten Anforderungen an Rückforderungsbescheide nicht. In der Folge sind die Bescheide unwirksam und müssen durch das JobCenter zurückgenommen werden, wenn der Bürger oder sein Rechtsanwalt Widerspruch einlegt.
Es empfiehlt sich, Rückforderungsbescheide anwaltlich prüfen zu lassen. Als Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich hierfür gern zur Verfügung. Sollte der Bescheid falsch sein, hat das JobCenter die für das Widerspruchsverfahren entstehenden Anwaltskosten regelmäßig zu übernehmen.
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Letztes Update 11.12.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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