Sozialrecht: Rückforderungsbescheide des JobCenters bei Bezug von ALG II

Rückforderungsbescheide genau prüfen

Viele meiner Mandanten erhalten Rückforderungsbescheide des JobCenters mit der Begründung, es sei nach der Bewilligung ein höheres Einkommen, als berechnet, erzielt worden. Gerade bei Selbständigen schwankt das Einkommen, so dass im vorherein nicht sicher ist, wie hoch der Gewinn zukünftig ausfallen wird.

Ich empfehle dringend, solche Rückforderungsbescheide anwaltlich prüfen zu lassen. Die Bescheide sind oft fehlerhaft, oft schon aus formalen Gründen. Wenn Sie aufgrund des fehlerhaften Bescheides das Widerspruchsverfahren gewinnen, reduziert sich einerseits die Forderung des JobCenters und andererseits muss das JobCenter die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts zahlen. Zudem darf die Behörde während eine laufenden Widerspruchsverfahrens die angebliche Forderung nicht vollstrecken.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen.


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Letztes Update 21.10.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Rückforderungsbescheide des JobCenters bei Bezug von ALG II| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Rückforderungsbescheide des JobCenters bei Bezug von ALG II

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