Sozialrecht: Rente und Arbeitslosengeld IIVerordnung des Bundesministeriums für ArbeitNach § 2 SGB II wird Arbeitslosengeld II nur gezahlt, wenn der Bürger seine Hilfebedürftigkeit nicht auf andere Weise reduzieren oder beenden kann. Politisch umstritten ist, ob dem Bezieher von Arbeitslosengeld II zugemutet werden darf, eine Rente zu beantragen, die aufgrund einer vorzeitigen Beantragung zu Rentenabschlägen führt. Nach dem Auslaufen der sog. 58iger Regelung gemäß der §§ 65 Abs. 4 SGB II, 428 SGB III kann das JobCenter von Bürgern derzeit grundsätzlich verlangen, zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit vorzeitig eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Alle Neuigkeiten im Überblick |