Sozialrecht: Rente wegen Rückenleiden / Bandscheibenvorfall und chronischen Schmerzen

Sozialmedizinische Bedeutung der Krankheitsbilder des Bewegungsapparates

Als Fachanwalt für Sozialrecht vertrete ich eine Vielzahl von Mandanten, die Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Im Prozess vor den Sozialgerichten werden immer medizinische Gutachten eingeholt und zwar nach § 106 SGG zunächst durch das Gericht und dann - wenn nötig - nach § 109 SGG auf meinen Antrag für die Mandanten.

Um sich in solchen Verfahren auf Augenhöhe mit der Rentenversicherung und dem Gericht auseinandersetzen zu können, ist es unerlässlich, medizinische Gutachten zu verstehen.

Begriffe wie Protrusion und Prolaps, Chondrose und Osteochondrose, Spondylose, Spinalkanalstenose oder Rotorenmanschette usw müssen dem im Rentenrecht tätigen Anwalt bekannt sein.

Zu diesem Zweck bilde ich mich regelmäßig fort, so zuletzt am 31.05.2008. In der durch einen Orthopäden und Psychotherapeuten durchgeführten Fortbildung wurden sämtliche Krankheitsbilder des Bewegungsapparates behandelt von den Bandscheiben über das Becken, die Hüftgelenke und Beine bis zu den Knien und Sprunggelenken und von der Schulter über die Arme bis zu den Handgelenken.

Für Ihre Vertretung gegen die Rentenversicherung stehe ich gern zur Verfügung.



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Letztes Update 05.06.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Rente wegen Rückenleiden / Bandscheibenvorfall und chronischen Schmerzen| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Rente wegen Rückenleiden / Bandscheibenvorfall und chronischen Schmerzen

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