Sozialrecht: Rentenberatung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin

Rentenrecht bedarf fachkundiger Beratung

Das deutsche Rentenrecht wird immer komplizierter. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um z.B. eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, kann Ihnen  der auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierte Anwalt erklären, wobei eine erste Beratung nicht teuer ist und die Kosten einer etwa erforderlichen Klage regelmäßig durch Rechtsschutzversicherungen getragen werden. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung sind nur vergleichsweise geringe Kosten durch den Mandanten selbst zu tragen.
 
Rechtsstreite mit der Rentenversicherung sollten unter Inanspruchnahme eines Anwaltes erfolgen. Spätestens bei der Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten bei der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente ist der juristisch und medizinisch unerfahrene Bürger häufig überfordert.

Fragen des sog. Rentensplittings, der freiwilligen Nachzahlung von Beiträgen, der Anwartschaftszeit, der Anrechnung von Einkünften, die der Rentner erzielt, können durch den Anwalt erklärt und für den Mandanten geklärt werden. Begriffe wie beitragsfreie Zeit, Berücksichtigungszeit, rentenrechtliche Zeit und Zurechnungszeit kann ein Fachanwalt für Sozialrecht "übersetzen".   

Aufgrund meines Fachanwaltskurs und einer regelmäßigen Fortbildung (nächste Fortbildung im Rentenrecht im Juni 2007) und der Erfahrung bei der Bearbeitung von Rentenangelegenheiten, kann ich meinen Mandanten eine sorgfältige Durchsetzung Ihrer Rechte anbieten. 


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Letztes Update 18.05.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Rentenberatung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Rentenberatung durch Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin

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