Sozialrecht: Rentenversicherungspflicht von Tagesmutter, Tagesmüttern in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Bestand vor dem 01.01.2009 Sozialversicherungspflicht?

Selbständige Tagesmütter sind derzeit verunsichert, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und ob die Rentenversicherung gegebenenfalls Beiträge nachfordern darf, wenn in der Vergangenheit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, sondern privat für das Alter vorgesorgt worden ist.

Meines Erachtens sprechen zumindest für den Zeitraum bis zum 31.12.2008 einige Gründe gegen die Annahme einer Versicherungspflicht und damit gegen einen Nachzahlungsanspruch der Rentenversicherung. Auch die Rentenversicherungsträger beantworten diese Frage offenbar nicht einheitlich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung zu diesem Thema benötigen oder ich Sie gegen die Rentenversicherung vertreten soll.







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Letztes Update 25.02.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Rentenversicherungspflicht von Tagesmutter, Tagesmüttern in der gesetzlichen Rentenversicherung?| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Rentenversicherungspflicht von Tagesmutter, Tagesmüttern in der gesetzlichen Rentenversicherung?

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