Sozialrecht: Sanktion bei Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung bei Arbeitslosengeld II?

Eingliederungsvereinbarungen sind häufig nichtig

Verstößt der Bürger bei Bezug von Arbeitslosengeld II gegen eine Eingliederungsvereinbarung, kürzt das JobCenter oft seine Leistungen. Häufig sind die Eingliederungsvereinbarungen aber nicht rechtsgültig. Trotz Unterschrift durch den Bürger darf das JobCenter dann keine Sanktion verhängen, insbesondere nicht seine Leistungen kürzen.

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Urteilen, die die Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung annehmen. Enthält die Vereinbarung z.B. wie häufig eine bloße Ansammlung von Textbausteinen ohne sich mit der individuellen Situation des Bürgers zu befassen, ist die Vereinbarung trotz Unterzeichnung nichtig, so dass bei einem "Verstoß" dann auch Leistungen nicht gekürzt werden dürfen.



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Letztes Update 08.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Sanktion bei Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung bei Arbeitslosengeld II?| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Sanktion bei Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung bei Arbeitslosengeld II?

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