Sozialrecht: Sanktion bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen?
Bundesrat hält Sanktion für nicht verhältnismäßig
Nach § 15 SGB II sollen die JobCenter mit Bürgern, die Arbeitslosengeld II beziehen, Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Häufig sind solche Vereinbarungen nichtig. Weigert sich der Hilfebedürftige die - oft sinnlose - Vereinbarung abzuschließen, droht nach § 31 SGB II die Sanktion der Leistungsminderung.
Der Bundesrat hält eine solche Sanktion für unverhältnismäßig, wie Sie Seite 11 seiner Stellungnahme vom 03.12.2008 entnehmen können. Sollte das JobCenter gleichwohl Ihre Leistungsansprüche kürzen, helfe ich Ihnen gern.
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Letztes Update 08.07.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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