Sozialrecht: Umzug in eine größere Wohnung bei Hartz IV
Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen zum Anspruch von Kindern auf eigenes Zimmer
In einem jetzt veröffentlichten Beschluss aus Oktober 2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Eilverfahren entschieden, dass der Umzug in eine größere Wohnung gerechtfertigt ist, wenn zwei 6 und 8 Jahre alte Geschwister sich bislang ein 11 m² großes Zimmer teilen mussten. Das Gericht führt aus, dass sich die Kinder in einer für Ihre motorische Entwicklung sowie ihre Wahrnehmungfähigkeit wichtigen Lebensphase befinden und aus Artikel 2 des Grundgesetzes einen Anspruch auf eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung haben. Hierzu sei für beide Kinder eine Rückzugsmöglichkeit in Form eines jeweils eigenen Zimmers nötig.
Die Entscheidung ist sehr zu begrüßen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine Beratung zum Thema benötigen oder ich Ihre Rechte gegen das JobCenter durchsetzen soll.
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Letztes Update 27.05.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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