Sozialrecht: Verletztenrente wird bei Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet

Entscheidung des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil aus Dezember 2007 entschieden, dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen ist. Es handele sich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht angerechnet werden dürfe.

Die Frage, welches Einkommen zu einer Reduzierung des Arbeitslosengeld II führt, stellt sich in meiner Praxis immer wieder. Derzeit klage ich für Mandanten gegen die Anrechnung von Verpflegung als "Einkommen" während eines Kuraufenthaltes oder Krankenaufenthaltes. Meines Erachtens kommt eine solche Anrechnung nicht in Betracht.  Ich vertrete gern Ihre Interessen gegen das JobCenter, wenn auch Ihnen Leistungen zu Unrecht gekürzt wurden.


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Letztes Update 02.04.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht: Verletztenrente wird bei Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet| Seite einem Freund senden: Sozialrecht: Verletztenrente wird bei Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet

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