Sozialrecht: Versicherungspflicht und Beitragsrückstand; §§ 7a, 7b SGB IV gestrichen
Gesetzesänderung zum 01.01.2008
Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 19.12.2007 wurde zum 01.01.2008 eine in den §§ 7a, 7b SGB IV enthaltene Privilegierung gestrichen. Die Versicherungs- und Beitragspflicht tritt jetzt (rückwirkend) mit dem Datum der Aufnahme der Beschäftigung ein und nicht mehr mit dem Datum der Bekanntgabe der Feststellung der Versicherungspflicht durch den Sozialversicherungsträger, wie es bis zum 31.12.2007 unter bestimmten Voraussetzungen der Fall war.
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Letztes Update 16.04.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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