Sozialrecht: Wann beginnt die 6-Monatsfrist zur Senkung der Unterkunftskosten bei Hartz IV?Urteil des SG Osnabrück zu § 22 SGB IINach einem Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 27.10.2006 muss die Behörde den Hilfeempfänger über verschiedene Punkte informieren, bevor die 6-Monatsfrist in Lauf gesetzt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch zu hohe Unterkunftskosten - nach diesem Urteil - länger als 6 Monate übernommen werden müssen, wenn die Belehrung des Hilfeempfängers fehlt. Einige der Punkte, über die die Behörde informieren muss: Die Pflicht des Hilfeempfängers, sich um eine Reduzierung der Kosten durch Untervermietung, Rücksprache mit dem Vermieter oder letztlich einen Umzug zu bemühen. Der Umstand, dass der Hilfeempfänger Nachweise über seine Bemühungen zu erbringen hat. Die Möglichkeit, dass die Behörde die Umzugskosten und die Mietkaution übernimmt. Darüber hinaus: Welcher Betrag wird als Kosten der Unterkunft für angemessen erachtet? Welche Wohnfläche ist angemessen? Welcher Maßstab liegt den für als angemessen erachteten Heizkosten zugrunde? Besteht die Möglichkeit eine überdurchschnittlich große Wohnung zu bewohnen, wenn die Unterkunftskosten nicht zu hoch sind? Für eine Beratung zu diesem Thema stehe ich gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |