Sozialrecht: Warmwasserkosten bei ALG II / Hartz IVEntscheidung des BundessozialgerichtsNicht alle JobCenter, bzw. Arbeitsgemeinschaften haben die Entscheidung des Bundessozialgerichts umgesetzt und ziehen von den bewilligten Unterkunftskosten eine höhere Warmwasserpauschale als 6,22 € ab. Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten deshalb Ihre Bewilligungsbescheide überprüfen und - z.B. durch einen Anwalt Ihres Vertrauens - Widerspruch einlegen bzw. einen Überprüfungsantrag stellen lassen, wenn die Warmwasserkosten nicht korrekt berechnet sind. Das Bundessozialgericht hat für andere Regelsätze entschieden, dass nur die folgenden Warmwasserkosten bereits im Regelsatz enthalten sind. Höhere Beträge dürfen deshalb nicht von den Unterkunftskosten abgezogen werden. Regelsatz 311,- € : 5,60 € Warmwasserkosten Regelsatz 276,.- € : 4,98 € Warmwasserkosten Regelsatz 207 €: 3,73 € Warmwasserkosten Regelsatz 331,- €: 5,97 € Warmwasserkosten Regelsatz 298 ,- €: 5,37 € Warmwasserkosten Regelsatz 347,- €: 6,26 € Warmwasserkosten Regelsatz 312,- €: 5,63 € Warmwasserkosten Regelsatz 278,- €: 5,01 € Warmwasserkosten Regelsatz 208,- €: 3,76 € Warmwasserkosten (Angaben ohne Gewähr) Ich stehe für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gern zur Verfügung. Alle Neuigkeiten im Überblick |