Sozialrecht Berlin: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zu Hartz IVZum zusätzlichen Leistungsanspruch für privat KrankenversicherteAllen Bürgern, die Arbeitslosengeld II beziehen und eine Deckungslücke bei der Finanzierung ihrer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung haben, ist deshalb zu raten, sofort einen Antrag auf Übernahme dieser zusätzlichen Kosten zu stellen und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu berufen. Die gesundheitliche Versorgung gehört selbstredend zum Existenzminimum, welches der Staat nach der deutschen Verfassung zu gewährleisten hat. Ich vertrete derzeit mehrere privatversicherte Mandanten vor dem Sozialgericht, um die Übernahme der vollen Krankenversicherungskosten durch das JobCenter zu erreichen. Alle Neuigkeiten im Überblick |