Sozialrecht Berlin: Kosten der Wiederherstellung der Stromversorgung bei Arbeitslosengeld II

Beschluss des Sozialgerichts Gießen

Das Sozialgericht Gießen hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung aus Dezember 2009 darauf hingewiesen, dass Schulden beim Stromversorger durch Job Center im Wege eines Darlehens übernommen werden müssen, wenn der Ausgleich der Schulden Voraussetzung für die zukünftige Stromversorgung des Bürgers ist. Weitere Kosten zur Wiederherstellung der Stromversorgung müssen ebenfalls darlehensweise übernommen werden. Notfalls kann dieser Anspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht durchgesetzt werden.

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Letztes Update 30.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Sozialrecht Berlin: Kosten der Wiederherstellung der Stromversorgung bei Arbeitslosengeld II| Seite einem Freund senden: Sozialrecht Berlin: Kosten der Wiederherstellung der Stromversorgung bei Arbeitslosengeld II

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