Sozialrecht Berlin: Schonvermögen bei Hartz IV wird erhöht
Anhebung von 250,- € auf 750 ,- € je vollendetem Lebensjahr
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.03.2010 einem Gesetz zur Anhebung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen von Bürgern, die Hartz IV Leistungen beziehen, zugestimmt. Danach werden künftig die Freibeträge von 250 auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben.
Voraussetzung ist, dass das Ersparte "unwiderruflich" der Altersvorsorge dient. Es darf auch nach Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht widerrufen werden. Vielmehr muss das Geld so angelegt sein, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.
Eine kurze Zusammenfassung der Neuregelung können Sie im Internet auf den Seiten der Bundesregierung abrufen.
Ich stehe Ihnen für eine ausführliche Beratung zu Fragen des Arbeitslosengeld II und insgesamt im Sozialversicherungsrecht gern zur Verfügung.
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Letztes Update 10.04.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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