Sozialrecht und Hartz IV: Was tun bei Untätigkeit des JobCenters?Untätigkeitsklage ist nach drei Monaten möglichNach Fristablauf kann Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden. Wenn Sie mich mit der Klage beauftragen wollen, kann ich für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. In der Regel wird diese bewilligt. Im übrigen ist in der Regel auch das JobCenter wegen der Untätigkeit verpflichtet, die Kosten des Prozesses zu übernehmen, so dass meine Mandanten im Normalfall keine Kosten zu tragen haben. Alle Neuigkeiten im Überblick |