Sozialversicherungsrecht: Kindergeldrückforderung bei Wohnsitz in EU
Bescheid der Familienkasse nicht immer rechtmäßig
Es gibt Fälle, in denen die Familienkassen von im EU-Ausland lebenden Deutschen Kindergeld zurückfordern, weil kein Anspruch bestehe. Häufig handelt es sich um hohe Summen, nachdem über einige Jahre Kindergeld - nach Auffassung der Familienkasse zu Unrecht - gezahlt wurde.
Hier ist Vorsicht geboten. Zwar ist die Kindergeldbeantragung in Deutschland einfach. Das zu prüfende Recht (Einkommenssteuergesetz, Bundeskindergeldgesetz, Abgabenordnung sowie EU-Verordnungen wie z.B. Artikel 12 Abs. 2, Art. 76 Abs. 1 EG-VO und Durchführungsverordnung EWG Nr. 574/72 - Artikel 7 Abs. 1) ist es nicht. Mandanten berichten, dass Sie sowohl von deutschen Familienkassen als auch von europäischen Institutionen falsch beraten wurden. Oft besteht auch Unkenntnis über die Leistungen, die im EU-Ausland gewährt werden und zwar nicht nur beim Bürger, sondern auch bei den Ämtern.
Ein Rückforderungsbescheid der Familienkasse sollte in jedem Fall anwaltlich überprüft werden. Angesichts der Höhe der Rückforderung lohnt es sich, das Anwaltshonorar für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und die Einspruchsformulierung zu investieren.
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Letztes Update 02.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011  | 
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