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Telekommunikationsrecht: Nachweis der richtigen Telefonrechnung durch Netzbetreiber (Telefonunternehmen)
Technische Prüfung muss zeitnah im Anschluss an die erhobenen Einwendungen erfolgen
Erhebt der Kunde des Telefonunternehmens Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, muss das Telefonunternehmen in der Regel beweisen, dass der Kunde die berechneten Telefonate geführt hat. Hierzu muss es u.a. eine für den Kunden kostenlose Überprüfung der technischen Einrichtungen durchführen. Diese Überprüfung muss zügig erfolgen, sobald der Kunde Einwendungen gegen die Telefonrechnung erhoben hat. Es reicht nicht aus, dass die Überprüfung erst nach längerer Zeit im Zivilprozess nachgeholt wird.
Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem für eine Mandantin erstrittenem Urteil vom 10.07.2006 entschieden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie wünschen, dass ich Sie gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen vertrete.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 20.07.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
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| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
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| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
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| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
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| online: | 2 | | heute: | 117 | | gestern: | 154 | | gesamt: | 216675 |
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Seit Oktober 2005 |
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