Telekommunikationsrecht: Nachweis der richtigen Telefonrechnung durch Netzbetreiber (Telefonunternehmen)

Technische Prüfung muss zeitnah im Anschluss an die erhobenen Einwendungen erfolgen

Erhebt der Kunde des Telefonunternehmens Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, muss das Telefonunternehmen in der Regel beweisen, dass der Kunde die berechneten Telefonate geführt hat. Hierzu muss es u.a. eine für den Kunden kostenlose Überprüfung der technischen Einrichtungen durchführen. Diese Überprüfung muss zügig erfolgen, sobald der Kunde Einwendungen gegen die Telefonrechnung erhoben hat. Es reicht nicht aus, dass die Überprüfung erst nach längerer Zeit im Zivilprozess nachgeholt wird.

Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem für eine Mandantin erstrittenem Urteil vom 10.07.2006 entschieden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie wünschen, dass ich Sie gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen vertrete.



Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 20.07.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2011 Seite drucken: Telekommunikationsrecht: Nachweis der richtigen Telefonrechnung durch Netzbetreiber (Telefonunternehmen)| Seite einem Freund senden: Telekommunikationsrecht: Nachweis der richtigen Telefonrechnung durch Netzbetreiber (Telefonunternehmen)

Zurück zur Startseite