Telekommunikationsrecht: Nachweis der richtigen Telefonrechnung durch Netzbetreiber (Telefonunternehmen)Technische Prüfung muss zeitnah im Anschluss an die erhobenen Einwendungen erfolgenErhebt der Kunde des Telefonunternehmens Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, muss das Telefonunternehmen in der Regel beweisen, dass der Kunde die berechneten Telefonate geführt hat. Hierzu muss es u.a. eine für den Kunden kostenlose Überprüfung der technischen Einrichtungen durchführen. Diese Überprüfung muss zügig erfolgen, sobald der Kunde Einwendungen gegen die Telefonrechnung erhoben hat. Es reicht nicht aus, dass die Überprüfung erst nach längerer Zeit im Zivilprozess nachgeholt wird. Alle Neuigkeiten im Überblick |