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Versicherungsrecht: Gericht muss Privatgutachten bei Beweiswürdigung berücksichtigen
Urteil des BGH zur Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Gericht bei seiner Entscheidung nicht allein auf ein gerichtliches Sachverständigengutachten stützen darf, wenn der Kläger ein Privatgutachten vorlegt, welches dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen widerspricht. Das gilt selbst dann, wenn der Kläger das Privatgutachten erst im Berufungsverfahren vorlegt.
Das Gericht muss den Widersprüchen zwischen den Gutachten von Amts wegen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären. Das gilt dem Bundesgerichtshof zufolge auch dann, wenn der Privatgutachter zur Unterstützung des Klägers in der mündlichen Verhandlung anwesend war.
Ich stehe für weitere Fragen oder ihre Vertretung im Unfallversicherungs- und Berufsunfähigkeitsrecht gern zur Verfügung.
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Letztes Update 04.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
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