Versicherungsrecht: Private Unfallversicherung und Freizeit - FußballspielVersicherung muss in der Regel bei Unfall auf Bolzplatz zahlenVerletzen sich Fußballspieler auf einem unebenen Bolzplatz, sind sie in der Regel über ihre private Unfallversicherung abgesichert. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Unfallversicherung zahlen muss, wenn der Spieler einen Unfall erlitten hat, also gemäß § 178 Abs. 2 VVG "durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". Im entschiedenen Fall war ein Spieler auf dem Platz umgeknickt, was zu einem Wurzelausriss am Knochen und nachfolgend zu einer Thrombose führte. Alle Neuigkeiten im Überblick |