|
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Versicherungsrecht » Versicherungsrecht: Wegfall der Ausschlussfrist bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung
Versicherungsrecht: Wegfall der Ausschlussfrist bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung
Wegfall der 6-Monatsfrist nach der Reform des VVG
Vor der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) musste der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegen den Versicherer binnen 6 Monaten gerichtlich geltend machen, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnte und den Versicherungsnehmer auf die Frist hinwies (§ 12 Abs. 3 VVG alte Fassung).
Diese Frist wurde durch die Neuregelung des VVG abgeschafft. Sollte ihre Versicherung Sie noch nach dem 01.01.2008 auf die Frist hingewiesen haben, könnte diese Fristsetzung unwirksam sein mit der Folge, dass Sie Ihre Ansprüche auch noch nach Ablauf von 6 Monaten einklagen können.
Ich stehe für ein konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegen Ihre Versicherung gern zur Verfügung. Ich habe mich im Juni 2009 zu den aktuellen Problemen der Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung fortgebildet.
Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 30.06.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Moritz Sandkühler 2006  | 
|
|
| |
|
| Frohe Weihnachten (20.12.2007) |
| Ich wünsche allen Mandanten frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr |
| |
| Bafög Betrug (01.09.2007) |
| Höhe der Strafe kann auch von Einlassung im Verwaltungsverfahren abhängen |
| |
| Fachanwalt für Sozialrecht (09.01.2007) |
| Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Dezember 2006 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen |
| |
| Direktversicherung (01.10.2005) |
| Voller Krankenversicherungsbeitragssatz bei Leistungen aus einer Direktversicherung nicht verfassungswidrig |
| |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 109 | | gestern: | 154 | | gesamt: | 216667 |
|
| |
Seit Oktober 2005 |
|