03-04-2017
Entziehung des GdB durch Bescheid
Rechtsgrundlage für die Absenkung eines GdB im Schwerbehindertenrecht ist § 48 Abs. 1 SGB X. Eine Aufhebung eines bestandskräftig festgestellten GdB für die Verganganheit kommt regelmäßig nicht in Betracht. Zulässig ist nur die - anfechtbare - Aufhebung, bzw. Änderung des GdB für die Zukunft.
Auch für die Zukunft kann das Versorgungsamt den GdB nicht reduzieren, wenn verschiedene Sachverständige den GdB unterschiedlich hoch einschätzen, ohne dass sich der Gesundheitszustand des Bürgers geändert hat.