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26-05-2016
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Anspruch auf Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Kind in der Türkei studiert?

Türkische Staatsbürger haben aufgrund eines europäischen Abkommens Anspruch auf deutsches Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger

Türkische Staatsbürger haben nach dem vorläufigen Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit vom 11.12.1953 einen Anspruch auf deutsches Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger. Das hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 entschieden.

Studiert ein Kind eines deutschen oder türkischen Staatsangehörigen in der Türkei, so ist nach meiner Auffassung entgegen der durch die Familienkasse vertretenen Rechtsauffassung häufig ein Anspruch auf Kindergeld zumindest dann zu bejahen, wenn es während der Semesterferien überwiegend in die Wohnung der Eltern in Deutschland zurückkehrt und dort während der ausbildungsfreien Zeit lebt.

Gegebenenfalls sollte deshalb gegen Bescheide der Familienkasse, mit welchem die Zahlung des Kindergeldes in vergleichbaren Sachverhalten eingestellt oder bereits gezahltes Kindergeld zurückgefordert wird, rechtzeitig Einspruch eingelegt werden.

Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegen die Familienkasse gern zur Verfügung.

 

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