14-05-2018
Behindertenparkplatz bei Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Bürger mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 I b) S. 1 Nr. 2 StVO und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO unter Rn 129 f. einen personengebundenen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung zu beantragen. Dabei ist die Straßenverkehrsbehörde nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aufgrund von § 152 Abs. 4 SGB IX an die Feststellungen im Schwerbehindertenausweis, mithin auch an die Feststellung der Merkzeichen, gebunden.