Fotolia.com: #73620034 | Urheber: stockpics

14-05-2018
von

Behindertenparkplatz bei Merkzeichen "aG" oder "Bl"

Bürger mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 I b) S. 1 Nr. 2 StVO und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO unter Rn 129 f. einen personengebundenen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung zu beantragen. Dabei ist die Straßenverkehrsbehörde nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aufgrund von § 152 Abs. 4 SGB IX an die Feststellungen im Schwerbehindertenausweis, mithin auch an die Feststellung der Merkzeichen, gebunden.





Zurück

ADRESSE

Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Dietzgenstraße 38
13156 Berlin-Pankow

030 - 76 76 57 98


Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwalt Moritz Sandkühler. Mehr Infos anzeigen.
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler hat 5,00 von 5 Sternen 126 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Auszeichnung zum Anwalt des Jahres im Sozialrecht
© Moritz Sandkühler                                                Kontakt             |            Kosten             |            Impressum             |            Datenschutz
Webdesign Berlin NIKNET