Fotolia.com: #73620034 | Urheber: stockpics

19-10-2021
von

Beitritt zur gesetzlichen Krankenkasse nach Feststellung der Schwerbehinderung

Privat krankenversicherte, schwerbehinderte Menschen können nach § 9 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 2 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen. Der Beitritt kann mittels der Satzung der jeweiligen Krankenkasse von einer Altersgrenze abhängig gemacht werden. Durch den Beitritt entsteht gleichzeitig eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Ich stehe Ihnen für eine Beratung im Schwerbehindertenrecht und Ihre Vertretung gegen das Versorgungsamt gern bundesweit zur Verfügung.

 

Zurück

ADRESSE

Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Dietzgenstraße 38
13156 Berlin-Pankow

030 - 76 76 57 98


Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwalt Moritz Sandkühler. Mehr Infos anzeigen.
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler hat 5,00 von 5 Sternen 126 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Auszeichnung zum Anwalt des Jahres im Sozialrecht
© Moritz Sandkühler                                                Kontakt             |            Kosten             |            Impressum             |            Datenschutz
Webdesign Berlin NIKNET