Beteiligung der SBV bei Umsetzung innerhalb der Dienststelle
Die SBV ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten oder gleichgestellt behinderten Mitarbeiter innerhalb derselben Dienststelle im Wege einer Umsetzung andere Aufgaben überträgt.[1]
Online-Seminar Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte
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Fachliteratur für die SBV: Handbuch der Schwerbehindertenvertretung, 3. Aufl. 2025
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ISBN Hardcover: 978-3-384-57539-5
ISBN E-Book: 978-3-384-57540-1
Fachliteratur für Inklusionsbeauftragte: Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte
ISBN Softcover: 978-3-384-22353-1
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[1] BAG, Beschluss vom 11.04.2020, 7 ABR 18/18, Rdz. 26.