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27-06-2016
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Bundestag beschließt Hartz IV Reform - Bundesrat muss noch zustimmen

JobCenter sollen zukünftig die Leistungen in der Regel für 12 Monate bewilligen; keine Sanktion wegen fehlender Mitwirkung bei vorzeitiger Beantragung der Rente mit Abschlägen

Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am 23.06.2016 beschlossen hat, sieht keine Sanktionen mehr vor, wenn ältere Leistungsempfänger entgegen der Aufforderung des JobCenters keine vorzeitige Rente mit Abschlägen beantragen.

Gleichwohl werden Jobcenter auch zukünftig Bürger auffordern, vorzeitig Altersrente mit Abschlägen zu beantragen. Bürger, die durch das Jobcenter eine solche Aufforderung erhalten, sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eventuell liegt ein Ausnahmefall vor, der dazu führt, dass eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen  nicht beantragt werden muss. Oder es liegen Ermessensfehler des JobCenters vor. Sollte dies der Fall sein, muss ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung beim Sozialgericht gestellt werden. Anderenfalls kann das Jobcenter entgegen dem Willen des Bürgers den Rentenantrag stellen.

Ich stehe Ihnen für Ihre Vertretung gegenüber den Jobcentern gern zur Verfügung.

 

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