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21-11-2024
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Chronischer Schmerz und Krebserkrankung

Seit dem 17. Oktober 2024 ist keine Genehmigung der Krankenkasse für die Verordnung von medizinischem Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen mehr erforderlich. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geht davon aus, dass die genannten Ärztinnen und Ärzte die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung ohne Genehmigung der Krankenkasse selbst abschließend einschätzen können. Gleichwohl können die Ärzte freiwillig die Genehmigung der Krankenkasse beantragen.

Eine ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis ist nach aktuellem Stand möglich für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, das bedeutet bei einer Erkrankung, die lebensbedrohlich ist oder die die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigt; beispielsweise bei chronischem Schmerz, einer Krebserkrankung oder Multipler Sklerose. Voraussetzung für die Verordnung ist, dass eine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder nicht zur Anwendung kommen kann und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt von Cannabisarzneimitteln auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die derzeitigen - Stand November 2024 - Verordnungsvoraussetzungen finden sich u.a. in § 31 Abs. 6 SGB V und § 4a und Abschnitt N. §§ 44 und 45 der Arzneimittel-Richtlinie.

Die hier – auszugsweise – wiedergegebenen Informationen finden sich auf der Internetseite des G-BA unter https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/faq-medizinisches-cannabis/#welche-arztinnen-und-arzte-durfen-verordnen .

Der am 17.10.2024 in Kraft getretene Beschluss des G-BA lässt sich nachlesen unter https://www.g-ba.de/beschluesse/6728/ .

Ich kann Sie gern in Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung wegen einer Erwerbsminderungsrente und die Versorgungsämter wegen der Feststellung Ihres Grades der Behinderung beraten und vertreten.

Bitte beauftragen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen, wenn Sie Hilfe gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse benötigen.

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