Einheitliche Ansprechstellen als Lotsen für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen oder Ihnen gleichgestellt behinderte Menschen zu passenden Arbeitsbedingungen beschäftigen, tragen wesentlich zu einer inklusiven Gesellschaft bei.
Inklusionsbeauftragten stehen bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben seit dem 1. Januar 2022 nach § 185a SGB IX bundesweit unabhängige und trägerübergreifende Einheitliche Ansprechstellen als Lotsen zur Seite. Sie erhalten dort eine kostenlose Beratung zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellt behinderten Menschen. Zudem können die Ansprechstellen Inklusionsbeauftragte bei der Beantragung von Leistungen bei Integrationsämtern und Reha-Trägern unterstützen.
Zur Finanzierung der Ansprechstellen überlässt der Bund den Integrationsämtern der Länder ab dem 1. Juni 2022 zusätzlich zwei Prozentpunkte aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgaben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. stellt im Internet weitere Informationen zu den Einheitlichen Ansprechstellen und auch eine Suchfunktion zur Verfügung, mit denen Arbeitgeber und Inklusionsbeauftragte die nächste Ansprechstelle finden können.
Interessierte Inklusionsbeauftragte finden hier das nächste online-Seminar Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte von Rechtsanwalt Moritz Sandkühler.