Grad der Behinderung bei CRPS
Bei einem CRPS (Complex Regional Pain Syndrome, Komplexes Regionales Schmerzsyndrom) kommt es infolge eines Traumas, auch schon infolge eines „Bagatelltraumas“, zu einem erheblichen Ausmaß von Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen. In Betracht kommt der Ansatz eines Einzel-GdB von 40 nach der GdS-Tabelle der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die Prüfung der Höhe des Einzel-GdB hat nicht nur anhand der Versorgungmedizinischen Grundsätze zu erfolgen, sondern auch anhand der Kieler CRPS Klassifikation.
Sollten Gutachter des Versorgungsamtes und auch durch das Sozialgericht ernannte Gutachter den Einzel-GdB für ein CRPS zu niedrig festsetzen (häufig von nur 20), so kann im Sozialgerichtsprozess nach § 109 SGG ein neues Gutachten eines Facharztes für Neurologie beantragt werden.
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sind, helfe ich Ihnen gern.