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09-04-2014
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Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin: Einführung in das Schwerbehindertenrecht 2

Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX führt zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

Nach § 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, mindestens aber 30, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz i. S. d. § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Die Gleichstellung bewirkt denselben Kündigungsschutz, wie ihn schwerbehinderte Menschen genießen, nicht aber automatisch weitere Vorteile aus anderen Gesetzbüchern, also z. B. nicht im Rentenversicherungsrecht den Anspruch auf vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Für die Gleichstellung sind nach § 104 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX nicht die Integrationsämter, sondern die Agenturen für Arbeit zuständig.

Da Arbeitsplätze nach § 73 Abs. 3 SGB IX nur solche Beschäftigungsverhältnisse darstellen, welche eine Mindestwochenanzahl von 18 Stunden umfassen, kann eine Gleichstellung nicht beanspruchen, wer nicht mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt wird.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Dienstanweisungen Beispiele dafür gegeben, wann die Gleichstellung ausgesprochen werden soll, so z. B. bei wiederholten, häufigen behinderungsbedingten Fehlzeiten, bei dauernd verminderter Belastbarkeit, bei Abmahnungen oder Abfindungsangeboten im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit, bei auf Dauer notwendiger Hilfeleistung durch andere Mitarbeiter, bei eingeschränkter beruflicher oder regionaler Mobilität aufgrund der Behinderung oder bei behinderungsbedingt verminderter Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz.

Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung im Schwerbehindertenrecht gern zur Verfügung.

Die nächste Weiterbildung für Sozialarbeiter, Betreuer und Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen zum Arbeitsrecht und Schwerbehindertenrecht findet in Berlin am 16.05.2014 statt. Für die Akademie Recht werde ich zum Thema Ansprüche schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben referieren.

Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie auf den Seiten der Akademie Recht.

 

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