Psychische Belastungen bei der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie[1] stellt ihre „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ in der 4. Aufl. 2022 kostenlos zum Download bereit.[2]
Trotz der Strafvorschrift in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ArbStättV hatten in Deutschland bis Februar 2018 offenbar nur 7,4 % der nahezu 13.000 aufgesuchten Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung Psyche vollständig durchgeführt.[3] Aktuellere Untersuchungen sind, soweit ersichtlich, nicht vorhanden.
Zu den größten Belastungen der Psyche bei der Arbeit zählen Zeitdruck und Arbeitsüberlastung.[4]
[1] https://www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Psychische-Belastungen
[2] https://www.gda-psyche.de/empfehlungen-zur-beruecksichtigung-psychischer-belastung-in-der-gefaehrdungsbeurteilung
[3] Quelle: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, Dr. Lauenstein, Abschlussbericht zum GDA-Arbeitsprogramm Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (Psyche), Stand 05.12.2018, Herausgeber: Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.gda-portal.de
[4] Quelle: Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-1/stress-arbeitsplatz.html (Zahlen aus dem Jahr 2020).
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