31-05-2016
Krankenversicherung der Rentner bei hauptberuflicher Selbständigkeit
Ausschluss aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner und hohe Beiträge wegen hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit konnten verhindert werden
Ein Mandant, der bereits Rentner war, sollte enorm hohe Beiträge in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen, da die Krankenkasse der Auffassung war, er sei hauptberuflich selbständig tätig.
Hier konnte unter Anwendung aktueller Rechtsprechung erreicht werden, die Vermutung der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit des Mandanten zu widerlegen, so dass der Mandant Mitglied der gesetzlichen Krankensicherung der Rentner bleiben konnte und dementsprechend sehr viel geringere Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen hat.
Ich stehe Ihnen für eine Beratung oder Ihre Vertretung gegen die gesetzliche Krankenversicherung gern zur Verfügung.