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17-03-2014
von

Medizinische Reha zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, Widerspruch bei Ablehnung durch die Rentenversicherung

Eine Ablehnung trotz Befürwortung der stationären Reha durch den behandelnden Arzt sollte sorgfältig geprüft und ggfs. Widerspruch eingelegt werden

Insbesondere ist eine Ablehnung mit dem Hinweis darauf, dass der Versicherte zunächst eine ambulante Behandlung zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch nehmen müsse, nach meiner Auffassung nicht immer rechtmäßig, so dass ein Widerspruch und ggfs. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Aussicht auf Erfolg haben können.

Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gern zur Seite. Sie erhalten von meinen Mitarbeiterinnen kurzfristig einen Besprechungstermin.

 

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